Anwälte für Wirtschaftsrecht
Im Wirtschaftsrecht sind alle privatrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen zusammengefasst. Das Wirtschaftsrecht setzt sich zusammen aus dem Wirtschaftsverfassungsrecht, dem Wirtschaftsverwaltungsrecht und dem Wirtschaftsprivatrecht sowie auf internationaler Ebene dem internationalen Wirtschaftsrecht, das aufgrund der ständig wachsenden internationalen Wirtschaftsbeziehungen immer mehr an Bedeutung gewinnt.
Das Wirtschaftsverfassungsrecht
Die Verfassungsvorschriften, die im Zusammenhang mit der Wirtschaft stehen, sind im Wirtschaftsverfassungsrecht dokumentiert. Allerdings ist im Gegensatz zu vielen Landesverfassungen eine Zusammenstellung dieser Verfassungsbestimmungen nicht im Grundgesetz enthalten. Daher ist das Wirtschaftsverfassungsrecht einerseits geprägt durch die Gewährleistung der wirtschaftlichen Grundfreiheiten sowie die wirtschaftlichen Aspekte diverser anderer Grundrechte, wie z.B. die wirtschaftliche Vereinigungsfreiheit oder die wirtschaftliche Freizügigkeit. Andererseits regelt sich das Wirtschaftverfassungsrecht durch die fundamentalen Ordnungsprinzipien wie dem Rechts- und Sozialstaatsprinzip.
Das Wirtschaftsverwaltungsrecht
Als Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts ist das Wirtschaftsverwaltungsrecht in allgemeinen Verwaltungsgesetzen sowie zahlreichen Spezialrichtlinien geregelt. Das besondere Wirtschaftsverwaltungsrecht befasst sich mit einzelnen Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungszweigen.
Das Wirtschaftsprivatrecht
Die Regeln des Güter- und Leistungsaustauschs zwischen Hersteller, Händler und Verbraucher, die den Gesetzen des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Handelsrechts unterliegen, sind im Wirtschaftsprivatrecht zusammengefasst. Innerhalb der EU-Staaten spielen auch das europäische sowie das internationale Wirtschaftsrecht eine große Rolle.
Text erstellt und veröffentlicht von der Werbeagentur Büdingen am 23.11.2011
Eventuell gleichlautende Textpassagen sind rein zufällig und nicht gewollt.